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Telebanking/MBS

Die Teilnahmevereinbarung für e-Banking per Telebanking/MBS wird mit 1.11.2009 geändert. Die Änderungen erfolgen insbesondere auf Grund neuer gesetzlicher Vorschriften, die im Zuge des neuen Zahlungsdienstegesetzes (ZaDiG) mit 1.11.2009 in Kraft treten. Unten angeführte Links führen Sie zu der bisherigen und der neuen Teilnahmevereinbarung.